Trinkbrunnen bis auf weiteres geschlossen

Herstellung und Abgabe von Trinksole

Solepark

Die Herstellung und Abgabe von Trinksole im Trinkbrunnen des SOLEPARK unterliegt dem Arzneimittelgesetz und wird daher strengsten Kontrollen durch das entsprechende Referat im Landesverwaltungsamt unterzogen.

Am 01.03.2024 fanden die regelmäßig notwendigen Leitungsspülungen statt. Die danach erfolgten Laborergebnisse wiesen keine Unregelmäßigkeiten auf. Ganz unerwartet erreichte den SOLEPARK am 16.04.2024 ein Schreiben des untersuchenden Labors aus dem Vogtland (Bad Elster) mit dem Hinweis, den Trinkbrunnen sofort zu schließen. Der Grund hierfür war, dass die Sachkundige Person nach Paragraf 14 AMG im Heilwasserbereich, welche für die Herstellung und Abgabe von Trinksole gesetzlich vorgehalten werden muss, nicht mehr zur Verfügung steht. (Die Person ist unerwartet verstorben)

Wir als SOLEPARK haben beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – Bereich Gesundheitswesen, Pharmazie um Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Abgabe von Trinksole in unserem Trinkbrunnen in Zusammenarbeit mit und unter labortechnischer Kontrolle von einer zertifizierten Fachfirma gebeten. Ende letzter Woche bekam der SOLEAPRK die Antwort, dass eine Ausnahmegenehmigung im AMG nicht vorgesehen ist und das bis auf weiteres eine Abgabe von Trinksole als Heilwasser nicht möglich sei. Nach einer zeitnahen Lösung wird gemeinsam mit dem zuständigen Labor, dem verantwortlichen Referat im Landesverwaltungsamt und dem SOLEPARK gesucht.